Schutzvorrichtung für den Erhalt des Feuchtgebiets in der Eidelstedter Feldmark

Wiederherstellung einer Schutzvorrichtung für den Erhalt des Feuchtgebiets in der Eidelstedter Feldmark

In der Eidelstedter Feldmark mit ihren weitläufigen Wiesen und grünen Wegen hat sich das ländliche Eidelstedt erhalten. Die Feldmark erstreckt sich rund um die Autobahn bis zum Niendorfer Gehege auf einen Drittel des Stadtteils und wird als Naturerholungsgebiet von vielen Eidelstedterinnen und Eidelstedtern, aber auch Menschen aus benachbarten Stadtteilen gerne zur Entspannung und zum Stressabbau genutzt.

Die Feuchtwiese auf der Feldmark mit den Flurstücken 5615 und 5081 verläuft parallel in nördlicher Richtung zur Mühlenau, den sog. Mühlenauhöfen und die Sportanlage „Steinwiesenweg“ grenzt nördlich an die Feuchtwiese. Die Feuchtwiese ist im Bebauungsplan Eidelstedt 31 als eine sog. Zuordnung zusammengehöriger Flächen festgelegt und wird durch den Grünordnungsplan Eidelstedt 31 als eine sog. Sukzessionsfläche 2 ausgewiesen, wonach die Fläche als feuchte Wiese zu entwickeln und zu erhalten ist. Vor diesem Hintergrund darf die feuchte Wiese unter anderen nur alle drei Jahre gemäht werden, § 2 Nr. 13.3 des Grünordnungsplanes Eidelstedt 31.  Somit haben sich über viele Jahre Gräser, Binsen, Seggen und andere krautige Pflanzen bilden können, aber auch viele Vogelarten haben hier ihre Brutorte gefunden.

Die Feuchtwiese wurde bisher wirksam durch einen Stacheldraht vor dem Betreten von Menschen und Tieren geschützt. Dieser ist im Laufe der Zeit jedoch beschädigt und niedergetrampelt worden. Vermutlich wurden die verbliebenen Reste aufgrund der nun drohenden Verletzungsgefahr im Auftrag der Verwaltung entfernt. Die Folge ist, dass durch Hunde, Menschen und sonstige Einflüsse wichtige Brutorte von Vögeln gefährdet sind und in letzter Zeit zu beobachten war, dass bestimmte Vogelarten, die man bisher beobachten konnte, nun leider verschwunden sind.

Petitum:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Feuchtwiese auf der Feldmark mit den Flurstücken 5615 und 5081 in Eidelstedt durch eine geeignete Schutzvorrichtung vor dem ungewollten Betreten von Menschen und Tieren geschützt wird.

Dagmar Bahr, Janina Satzer und SPD-Fraktion