Unterirdisches Regenrückhaltebecken unter dem Sportplatz Döhrntwiete prüfen

Als Folge des Klimawandels treten in Hamburg immer häufiger sogenannte Starkregenereignisse auf. Aufgrund der Überlastung der Entwässerungssysteme kommt es vermehrt zu plötzlichem Hochwasser an Straßen und Gebäuden. Dies ist besonders in Siedlungsgebieten problematisch.

Zur Entlastung des Kanalsystems bei großen Niederschlagsmengen dienen unter anderem Regenrückhaltebecken, die sowohl offen als auch unterirdisch in Betonbauweise errichtet werden können. Die Stadt München etwa betreibt das europaweit größte Rückhaltebecken mit 90.000 Kubikmetern Fassungsvermögen. Bei Starkregenereignissen auftretende Wassermassen, welche nicht von der Kanalisation aufgenommen werden können, werden dort zwischengespeichert und anschließend wieder kontrolliert in die Kanalisation abgegeben.

Auch im Bezirk Eimsbüttel beklagen Anwohnerinnen und Anwohner in zunehmendem Maße Probleme mit der Oberflächenentwässerung. Für Lokstedt sind beispielsweise derzeit acht Rückhaltebecken mit einem eher geringen Gesamtvolumen von 9.460 Kubikmetern ausgewiesen. Nicht zuletzt aufgrund der durch Nachverdichtung gewachsenen Bebauung in der Urbanisierungszone rund um Lokstedt sollte daher der Bau eines weiteren Regenrückhaltebeckens geprüft werden.

Hierfür bietet sich zum Beispiel der Sportplatz Döhrntwiete an. Ein Bauwerk unter dem Sportplatz hätte den Vorteil einer doppelten Nutzung der Fläche, es müsste also kein oder nur geringer zusätzlicher Raum in Anspruch genommen werden, was dem Ziel einer flächenschonenden Entwicklung entsprechen würde. Geeignet wären möglicherweise auch die Sportflächen an der Hagenbeckstraße, die in absehbarer Zeit modernisiert werden sollen, sowie Flächen an der Kollau.

Petitum/Beschluss:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, auf dem Gebiet des Regionalbereichs Lokstedt – beispielsweise unter dem Sportplatz Döhrntwiete (Hockeyfläche) – den Bau eines Regenrückhaltebeckens, ggf. mit Kühlungsfunktion der Umwelt, zu prüfen und die Ergebnisse inklusive einer Kostenschätzung und eines Finanzierungsvorschlags dem Regionalausschuss vorzustellen.

Sofern die Zuständigkeit beim Senat liegt, wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, Vertreter der zuständigen Fachbehörde zum gleichen Sachverhalt in den Regionalausschuss einzuladen.

Rüdiger Rust, Ralf Meiburg, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
Lisa Kern, Sebastian Dorsch und GRÜNE-Fraktion