Umsetzung des Pflegereformgesetzes

Sachverhalt:
Vieles ist im Bereich der Altenhilfe und –pflege in der Vergangenheit erreicht worden. Dennoch stellt der demografische Wandel weiterhin große Herausforderungen an die stationäre und ambulante Pflege.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform der Pflegeversicherung soll die Situation der Pflegebedürftigen, der Angehörigen, der Pflegekräfte sowie der Pflegeeinrichtungen verbessern, sie tritt am 1.7.2008 in Kraft.
Bisher stellt die Vorbereitung und Organisation der Pflege eine große Belastung für die Angehörigen dar. Sie beklagen besonders den hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand der Pflegeplanung, z.B. die Entscheidungen der einzelnen Sozialleistungsträger und die Zusagen von Pflegediensten oder Pflegeheimen einzuholen. Trotz Hilfe und Unterstützung durch die bezirkliche Seniorenberatung handelt es sich in der Regel für die Angehörigen um wahre „Krisenintervention“. Es mangelt an ganzheitliche Versorgungsstrukturen in erreichbarer Nähe.

Die Pflegereform sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater oder Pflegeberaterin hat. Dies setzt voraus, dass ein flächendeckendes Netz von Pflegestützpunkten entsteht, in denen sich möglichst alle Leistungsträger beteiligen (soziale und private Pflegeversicherung, Altenhilfe, Sozialhilfe und gesetzliche und private Krankenversicherung).

In den Pflegestützpunkten soll die Beratung über und die Vernetzung aller medizinisch – pflegerischen Leistungen unter einem Dach gebündelt werden. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Der Stützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger den von Pflegebedürftigkeit Betroffenen ihre bisherigen Dienstleistungen vernetzt und aufeinander abgestimmt erläutern und vermitteln. Alle Angebote Rund-um-die-Pflege sollen erfasst sein, also z. B. auch die örtliche Altenhilfe und die Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Sozialhilfe. Darüber hinaus soll das Ehrenamt einbezogen werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten hier alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen. Wenn man etwa eine Wohnung altengerecht umbauen möchte, berät der Pflegeberater über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Wenn ein geeignetes Pflegeheim gesucht wird, hat der Pflegeberater den Überblick und kann helfen etc. Pflegestützpunkte müssen ortsnah und gut erreichbar im Wohnquartier errichtet werden, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen das Beratungsangebot auch tatsächlich aufsuchen und nutzen können.
Wegen der Ortsnähe und der notwendigen Einbindung in die Quartiere ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten in hohem Maße auch eine bezirkliche Aufgabe.
Neben der Einrichtung von Pflegestützpunkten sieht das Gesetz eine stärke Kontrolle der Qualität der Pflege sowohl in den stationären Einrichtungen als auch in der ambulanten Pflege vor. Bis Ende 2010 sind alle Einrichtungen und Anbieter einmal, danach jedes Jahr zu überprüfen. Dies bedeutet auch zusätzliche Aufgaben für die bezirkliche Heimaufsicht. Prüfberichte werden – in verständlicher Form – öffentlich gemacht.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung / der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
1. über die Planungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Pflegestützpunkten der Bezirksversammlung zu berichten,
2. sich intensiv dafür einzusetzen, dass der Bezirk Eimsbüttel eine der Bevölkerungszahl angemessene Anzahl von Pflegestützpunkten erhält, insbesondere sollten die Stadtteile berücksichtigt werden, die einen hohen Altersdurchschnitt haben,
3. bis zum Ende des Jahres 2008 ein Konzept vorzulegen über:
Standorte
Beteiligte Organisationen
Einbindung von Ehrenamtlichen

4. darzustellen wie die zusätzlichen Aufgaben für die Seniorenberatung und die Heimaufsicht wahrgenommen werden können.

Jan Ohmer und Fraktion

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