Seniorengerechte Sitzgelegenheiten im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Jan Ohmer (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Seniorinnen und Senioren, aber auch jüngere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, benötigen im öffentlichen Raum die Möglichkeit, sich setzen und ausruhen zu können. Dies ist für viele Betroffene eine zentrale Voraussetzung zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Oftmals sind vorhandene Sitzgelegenheiten mit niedriger Sitzfläche und ohne Armlehnen ausgestattet. Dies erschwert mobilitätseingeschränkten Menschen sowohl das Setzen als auch das Aufstehen – oftmals ist dies ohne fremde Hilfe nicht machbar.

Aus Respekt vor älteren MitbürgerInnen und Betroffenen in unserem Bezirk und im Hinblick auf die zu erwartende Alterung unserer Gesellschaft sollte die notwendige Infrastruktur für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in allen Stadtteilen bereitgestellt werden. Das ausreichende und seniorengerechte Angebot an Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum gehört unbedingt dazu.

Die Bezirksversammlung hat am 13.12.2012 beschlossen: Der Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass die notwendige Anzahl für eine ausreichende Versorgung im öffentlichen Raum sowie in der Umgebung von bezirklichen Senioreneinrichtungen mit seniorengerechten Sitzgelegenheiten, die grundsätzlich mit Armlehnen ausgestattet werden sollen, im Bezirk Eimsbüttel ermittelt wird und ein entsprechender Bedarfsplan aufgestellt wird. Bei notwendigen Ersatzbeschaffungen ist in Zukunft gemäß dem Bedarfsplan eine seniorengerechte Sitzgelegenheit aufzustellen und zu prüfen, wie entstehende Kosten für zusätzliche aufzustellende Sitzgelegenheiten finanzierbar sind und welche Möglichkeiten privater Beteiligung (Spenden) hierbei möglich sind.

Wenn in einer Straße keine seniorengerechte Bank vorgesehen ist, ist eine herkömmliche Bank aufzustellen. Gemäß der Beschluss-Controlling-Liste vom 21.08.2013 ist dieser Beschluss bis heute weder veranlasst noch erledigt. Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Gleichstellung wurde seitens der Ausschussmitglieder Anfang 2013 darauf hingewiesen/angeregt, zur Erstellung eines Bedarfsplans die Kompetenzen des Bezirklichen Seniorenbeirates zu involvieren.

Aus diesem Grund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Aus welchem Grund wurde der Beschluss noch nicht veranlasst/ noch nicht erledigt? Welche Hindernisse stehen der Umsetzung im Wege?

Dem Bezirksamt fehlen die Kapazitäten, die erforderlichen Erhebungen und Planungen anzustellen. Weiterhin fehlen die finanziellen Mittel zur gezielten Ausdehnung des Angebotes für Sitzgelegenheiten. Die Prioritäten zum Ressourceneinsatz liegen bei der Herstellung verkehrssicherer Zustände. Dieses Leistungsspektrum kann aus Gründen der Amtshaftung nicht zurückgestellt werden.

2. Zu welchem Zeitpunkt / in welchem Zeitrahmen beabsichtigt das Bezirksamt die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung?

Siehe Antwort zu 1. Bei Neubau von Anlagen und Austausch von Bänken werden seniorengerechte Sitzhöhen grundsätzlich beachtet.

2.1. Beabsichtigt das Bezirksamt die Anregung der SGFG-Mitglieder zu berücksichtigen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Sobald die Planungen aufgenommen werden, können die Anregungen berücksichtigt werden.

3. Hat das Bezirksamt sich vor dem Hintergrund des Beschlusses mit anderen Bezirksämtern in Hamburg hierzu ausgetauscht, welche bereits entsprechende Beschlüsse hinsichtlich der

Aufstellung seniorengerechter Bänke realisiert haben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis / Erkenntnisgewinn? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, ist dies noch beabsichtigt?

Nein. Siehe Antwort zu 1.

4. Liegen bereits Erhebungen zu möglichen Mehrkosten vor? Wenn ja, welche?

Nein.

5. Liegen bereits Finanzierungskonzepte vor? Wenn ja, welche?

Nein.

5.1 Wenn nein, wurde Finanzierungskonzepte anderer Bezirke, welche entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt haben berücksichtigt/in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Und ist dies noch beabsichtigt?

Finanzierungskonzepte anderer Bezirksämter sind nicht bekannt. Die bezirkliche Bauverwaltung verfügt über die Rahmenzuweisung, die zur Herstellung verkehrssicherer Zustände verwendet wird.

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