Schützt die Soziale Erhaltungsverordnung das Künstlerquartier in der Sillemstraße?

Die SPD-Fraktion setzt sich weiter für ein Fortbestehen des vom Abriss bedrohten Künstlerhofs in der Sillemstraße 48 ein. In einem Antrag für die Bezirksversammlung wird die Verwaltung dazu aufgefordert, mögliche rechtliche Optionen für den Verbleib des Künstlerkollektivs am jetzigen Standort intensiv zu prüfen. Als Grundlage soll dabei die in dem Gebiet geltende Soziale Erhaltungsverordnung dienen.

Die Planungen des Eigentümers sehen einen Abriss des fast 100 Jahre alten Gebäudes und die Errichtung eines Wohnhauses vor. Das Künstlerkollektiv würde dadurch seine Heimat verlieren. „Wir brauchen kulturelle Orte, an denen Menschen zusammenkommen können. Gemischte Strukturen mit vielfältigen Nutzergruppen machen Quartiere lebendig und interessant. Dies gilt auch und gerade für die Kultur- und Kreativwirtschaft“, so Ernst Christian Schütt, Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Eimsbüttel. „Der Künstlerhof in der Sillemstraße ist in der Nachbarschaft und im Stadtteil sehr beliebt – nicht zuletzt wegen der vielen Veranstaltungen und Mitmachangebote. Mittlerweile engagieren sich viele Menschen für den Erhalt des Hofes. Wir hoffen deshalb sehr, dass dieses über Jahre gewachsene Künstlerquartier im Herzen Eimsbüttels auch in Zukunft dort bestehen bleiben kann.“

Mit der sozialen Erhaltungsverordnung wird in erster Linie die angestammte Anwohnerschaft vor Verdrängung geschützt. Allerdings gibt es immer wieder die Rechtsauffassung, dass in einem Erhaltungsgebiet grundsätzlich alle Eingriffe in die bestehende Nutzungsstruktur einer Genehmigung bedürfen. „Gegebenenfalls ließe sich mithilfe der Erhaltungsverordnung also der Abriss des Künstlerhofs verhindern“, so Schütt. „Mit unserem Antrag wollen für Klarheit in dieser Rechtsfrage sorgen.“

Für weitere Informationen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Ernst Christian Schütt, Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Eimsbüttel
Mobil: 0151 – 50 93 85 69