Rechtsextremismus im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Dr. Ann- Kathrin Riegel, Paulina Rügge, Janina Satzer, Ernst Christian Schütt, Annika Urbanski und Torge Urbanski (SPD-Fraktion)

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – wie folgt beantwortet:


Sachverhalt
Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni dieses Jahres sowie der jüngste Anschlag auf eine Synagoge in Halle/Saale sind nur zwei erschütternde rechtsextremistische Gewalttaten der vergangenen Wochen. Sie zeigen: Kaum acht Jahre nach dem Aufdecken der unter anderem auch in Hamburg verübten Mordserie der Terrorzelle NSU darf die Gefahr, die vom gewaltbereiten Rechtsextremismus ausgeht, nicht unterschätzt werden.

Der Bezirk Eimsbüttel wird im besonderen Maße vom gelingenden Miteinander seiner Bürgerinnen und Bürger mit vielfältigen kulturellen, sozialen und religiösen Hintergründen und Überzeugungen geprägt.

Dennoch ist Rechtsextremismus kein regional oder lokal begrenztes Phänomen, kein Problem „der anderen“. Der Hamburger Verfassungsschutzbericht 2018 verzeichnet für Hamburg u.a. 284 rechtsextremistisch motivierte Straftaten, darunter 11 Gewaltdelikte. Es gilt, rechtsextreme Aktivitäten und Gewalttaten aufmerksam zu beobachten und ihnen entschlossen entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie viele rechtsextremistisch motivierte Straftaten wurden in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils im
Bezirk Eimsbüttel verübt?
a. Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich jeweils um Propagandadelikte?
b. Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich jeweils um sog. fremdenfeindliche Delikte?
c. Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich jeweils um antisemitische Delikte?
d. Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich um Gewalttaten?
e. Um welche Gewalttaten handelte es sich im Einzelnen?

Der Senat hat seit dem Jahr 2014 in unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ veröffentlichten Drucksachen zum Thema „Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindlichem Hintergrund“ über die erfragten Sachverhalte betreffend ganz Hamburg sowie einzelne Bezirke berichtet; zu den Daten des erfragten Zeitraums siehe:

Drs. Zeitraum
21/8633 1. Quartal 2017
21/10158 2. Quartal 2017
21/10622 3. Quartal 2017
21/11621 4. Quartal 2017
21/12541 1. Quartal 2018
21/14068 2. Quartal 2018
21/14626 3. Quartal 2018
21/15863 4. Quartal 2018
21/16758 1. Quartal 2019
21/17748 2. Quartal 2019
21/18629 3. Quartal 2019

f. Bei wie vielen dieser Straftaten wurden Waffen eingesetzt?
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der in der Antwort 1. bis 1.e. in den genannten Drucksachen aufgeführten Fälle erforderlich. Von einer Auswertung mehrerer hundert Vorgänge im Rahmen einer Bezirksversammlungsanfrage wird abgesehen.

g. Wie hoch ist jeweils die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquoten der erfragten Jahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt, die Angaben für das Jahr 2019 sind vorläufig:

Jahr Aufklärungsquote
2017 30,1 %
2018 37,7 %
2019* 25,6 %
Stichtag 11. Oktober 2019

2. Wie viele Waffenfunde gab es in Eimsbüttel in den Jahren 2017 bis 2019 im rechtsextremistischen Umfeld (bitte nach Art der Waffen aufschlüsseln)?
Dem LfV liegen Informationen zu rechtsextremistischen Personen und Gruppierungen vor. Über die entsprechenden Personenpotenziale wird regelmäßig mit den Verfassungsschutzberichten berichtet. Der Polizei Hamburg liegen im Gegensatz dazu strukturierte Informationen zu politisch bzw. extremistisch motivierten Straftaten und ggf. identifizierten Tatverdächtigen aller Phänomenbereiche vor. Eine über die genannten Datenbestände hinaus gehende Auswertung im Sinne der Fragestellung ist für die Zwecke einer bezirklichen Anfrage nicht möglich.

3. In wie vielen Fällen von rechtsextremistisch motivierten Straftaten der Jahre 2017 bis 2019 hatte jeweils der/die oder einer der Täter/Innen seinen/ihren Wohnsitz im Bezirk Eimsbüttel?
Zu in Hamburg begangenen Taten siehe Antwort zu 1.f.

4. Welche Unterstützungs- und Hilfsangebote gibt es für Opfer von rechtsextremistisch motivierten Straftaten?
Es stehen folgende Unterstützungs- und Hilfsangebote zur Verfügung:

  • Beratung und Unterstützung bei Vorfällen mit rechter und rassistischer Bedrohung und Gewalt bietet die Beratungsstelle „empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ (Träger: Arbeit und Leben Hamburg) – dies können auch Vorfälle unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit sein. Die Beratung ist unabhängig, vertraulich, parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie umfasst Entwicklung von Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen der / des Betroffenen, Hinweise auf juristische Möglichkeiten, Unterstützung bei der Suche nach Rechtsanwälten, Begleitung zu Behörden, Polizei und Gericht, Vermittlung von therapeutischen und ärztlichen Angeboten und Beratung über finanzielle Unterstützung – siehe https://hamburg.arbeitundleben.de/empower.
  • Beratung und Krisenintervention für traumatisierte Opfer rechtextremer und hassmotivierter Gewalt unter Anwendung aktueller Standards der Traumabehandlung bietet die Beratungsstelle Opferhilfe – Beratung bei Gewalt&Trauma (Träger: Opferhilfe Hamburg e.V.) – siehe http://opferhilfe-hamburg.de/beratung/
  • Menschen, die aufgrund ihrer (ggf. auch nur zugeschriebenen) Herkunft, Religion, Hautfarbe oder Sprache Diskriminierung erlebt haben, können sich an die Beratungsstelle amira wenden, die individuelle Beratungsgespräche sowie Informationen über verschiedene Handlungsmöglichkeiten bietet (Träger: Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V. (verikom e.V.)). Es können Vermittlungsgespräche begleitet und moderiert, Beschwerden oder rechtliche Schritte eingeleitet oder ggf. in Kooperation mit Rechtsanwälten eine Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unterstützt werden – siehe https://www.verikom.de/antidiskriminierung/amira-antidiskriminierungsberatung/.

Darüber hinausgehende Informationen über die Hamburger Beratungs- und Präventionsprojekte im Handlungsfeld finden sich hier: https://www.hamburg.de/gegenrechtsextremismus/.

5. Sind im Bezirk Eimsbüttel rechtsextremistische Organisationen aktiv bzw. seit 2017 aktiv gewesen?
Falls ja, in welcher Form?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert in seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten über in Hamburg festgestellte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine nach Bezirken getrennte Auswertung findet nicht statt. Im Übrigen siehe Antworten zu 6, 7 und Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationenverfassungsschutz/231572/verfassungsschutzberichte-pdf/.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert in seinen jährlichen Verfassungsschutzberichten über in Hamburg festgestellte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine nach Bezirken getrennte Auswertung findet nicht statt. Im Übrigen siehe Antworten zu 6, 7 und Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationenverfassungsschutz/231572/verfassungsschutzberichte-pdf/.

6. Wie viele und welche Veranstaltungen wurden seit 2017 im Bezirk Eimsbüttel von rechtsextremistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen durchgeführt?
Seit 2017 hat nach dem LfV Hamburg vorliegenden Erkenntnissen eine öffentliche wahrnehmbare rechtsextremistische Veranstaltung im Bezirk Eimsbüttel stattgefunden. Dabei handelte es sich um eine Protestaktion am 27. Mai 2017 vor dem Ungarischen Konsulat in Hamburg, Alsterufer 45, 20354 Hamburg-Rotherbaum, mit Beteiligung der NPDJugendorganisation „Junge Nationalisten“. Diese fand unter dem Motto „Freiheit für Horst
Mahler!“ mit drei Teilnehmern statt. Zudem hat die Identitäre Bewegung nach hier vorliegenden Erkenntnissen mehrere interne Veranstaltungen durchgeführt. Darüber hinaus sind dem LfV Hamburg einzelne Treffen von Rechtsextremisten in Privatwohnungen bekannt geworden.

a. Bei wie vielen und welchen Veranstaltungen im Bezirk Eimsbüttel traten in den Jahren von 2017 bis 2019 als rechtsextremistisch einzustufende Personen als Rednerinnen oder Redner bzw. als Referentinnen oder Referenten auf?
b. Um wen handelte es sich dabei jeweils?

Rednerveranstaltungen rechtsextremistischer Gruppierungen wurden in Eimsbüttel nicht festgestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.

7. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie groß das Potential an Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten im Bezirk Eimsbüttel ist? Falls ja, wie groß ist es? Wie viele dieser rechtsextremistischen Personen sind als gewaltbereit einzustufen?
Eine nach Bezirken aufgeschlüsselte Erhebung von Potenzialzahlen wird nicht durchgeführt.

8. Welche Programme und Konzepte zur Prävention bzw. Eindämmung von Rechtsextremismus sind verfügbar bzw. geplant?
Der Senat hat bereits 2013 mit seinem Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ (siehe Drs. 20/9849) seine Strategie hervorgehoben, sich nicht auf die Strafverfolgung des organisierten Rechtsextremismus zu beschränken, sondern bei rechtsextremen und menschenverachtenden Einstellungen und Handlungen anzusetzen und diesen in allen Teilen der Gesellschaft entschlossen entgegenzuwirken.

Am 15. Oktober 2019 hat der Senat die Fortschreibung des Landesprogramms beschlossen – siehe Drs. 21/18643 „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus 2019 – und positioniert sich damit ausdrücklich gegen jede Form menschenverachtender Einstellungen und Handlungen. Aufgezeigt werden die Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen in der Rechtsextremismusprävention, die strategische Ausrichtung des Senats im Handlungsfeld sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung des
Landesprogramms in den Regelsystemen und den ergänzenden Beratungsstellen und Präventionsprojekten.

Im Rahmen der kontinuierlichen Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesprogrammes nutzt der Senat für den Ausbau der Beratungsstrukturen die Möglichkeiten des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“ bzw. seiner Vorläuferprogramme und beteiligt sich auch an der Förderperiode ab 2020. Das Bundesprogramm stellt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung dar, siehe auch https://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html.

9. Existieren spezielle Angebote für Aussteigerinnen und Aussteiger aus der rechtsextremen Szene? Falls ja, welche?
Das Projekt Kurswechsel – Ausstiegsarbeit Rechts (Träger: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD)) arbeitet seit Ende 2014 mit der Zielgruppe der bereits szenenahen bzw. rechtsaffinen Jugendlichen, die oftmals schon Adressaten von Jugendhilfe sind sowie mit Multiplikatoren/Fachkräfte der Regelstrukturen als sogen. „Signalgebern“ für eine Verweisberatung. Das pädagogische Konzept des Projekts ergänzt die Aufgaben der Regelstrukturen und setzt darauf, bei der Zielgruppe Irritationsmomente bezüglich ihrer Orientierung zu setzen und mit an ihrer Orientierung Zweifelnden in Kontakt zu kommen, siehe http://kurswechsel-hamburg.de/.