Einrichtung von Stellplätzen Lohbekstieg 18

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Vor dem Haus Lokbekstieg 18 wurden auf einer Rasenfläche Stellplätze angelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Welche Regelungen gibt es im Bebauungsplan für das Anlegen von Stellplatzflächen?
Das Grundstück Lohbekstieg 18, Flurstück 2649, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lokstedt 3. Gemäß Bebauungsplan ist eine 4-geschossige, geschlossene Wohnbebauung innerhalb eines 13 m tiefen Baufensters ausgewiesen. Um dieses Baufenster wurde eine private Grünfläche festgesetzt. Die Planung einer Stellplatzanlage auf privater Grünfläche stellt einen planungsrechtlichen Befreiungstatbestand dar. Darüber hinaus formuliert der Bebauungsplan folgende Regelungen, die Stellplätze betreffen:
Gemäß § 2 Nr. 1 der Verordnung zum Bebauungsplan werden Garagen- und Einstellplätze nicht auf die zulässige Geschossfläche angerechnet. Weitere Regelungen bzgl. Stellplatzflächen werden im Bebauungsplan nicht getroffen.

2. War für die Herstellung der Stellplätze eine Genehmigung erforderlich?
Wenn ja, wann wurde der entsprechende Antrag gestellt und genehmigt?
Wenn nein, welche Schritte wurden bzw. werden von Seiten der Verwaltung ergriffen?

Für die Herstellung der Stellplatzanlage war eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO erforderlich. Im Januar 2015 haben die Antragsteller den erforderlichen Bauantrag eingereicht, der sich zwei Monate später durch Eintritt der Genehmigungsfiktion genehmigt hat.