Bestand der Sozialwohnungen in Eimsbüttel

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel Gabor Gottlieb, Rüdiger Rust, Anne Schum und Jutta Seifert (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Günstiger Wohnraum ist in Hamburg rar. Die Stadt Hamburg bietet zwei Förderwege für Sozialwohnungen an. Dabei verpflichten sich die Vermieter gegenüber der Stadt, die Mietwohnungen für mindestens fünfzehn Jahre nur an Personen zu vermieten, die die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen. Die beiden Sonderregeln unterscheiden sich in der Förderungshöhe und vor allem in den Kriterien für
die Bezugsberechtigung.

Die so geförderten Wohnungen sind ein wichtiger Faktor sowohl für die Mietpreispolitik als auch die soziostrukturelle Entwicklung der Stadtteile. Für die sozialräumliche Planung ist es zentral zu wissen, wann die jeweiligen Bindungen für den Mietpreis und die Förderung der vorhandenen Sozialwohnungen enden.

Daher fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie hoch ist der Bestand der öffentlich geförderten Wohnungen in den jeweiligen Stadtteilen Eimsbüttels? (Bitte jeweils aufgliedern nach Standorten)

Siehe Anlage.

2. Seit wann sind die Wohnungen jeweils im Bestand des öffentlich geförderten Wohnraums?

Siehe Anlage.

3. Sind die Wohnungen an den jeweiligen Standorten dabei Teil des ersten oder zweiten Förderweges?

Die Wohnungen sind Teil des ersten Förderweges.

4. Wann laufen die Bindungen für die öffentliche Forderung für die jeweiligen Standorte jeweils aus? (Wir bitten um eine gemeinsame tabellarische Beantwortung aller Fragen)

Siehe Anlage.

Bestand der Sozialwohnungen_Anlage

 

 

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