Berechnung des Überschwemmungsgebietes der Kollau

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Gabor Gottlieb und Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Die Anfrage wird – von der Behörde für Umwelt und Energie – wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

Die wasserwirtschaftliche Berechnung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes der Kollau wird derzeit auf Ebene der Fachbehörden mit einer neuen Berechnungsmethode überprüft. Sie soll die bisherige Berechnung ergänzen und verfeinern, um auf diese Weise eine noch genauere Ermittlung der Wasserstände bei Hochwasser zu erreichen. Eine solche verfeinerte Neuberechnung entspricht auch den Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner. Allerdings besteht bei ihnen die Sorge, dass die Folgen der vorgesehenen Aufschüttung möglicherweise nicht in die Berechnung des Überschwemmungsgebietes einbezogen werden könnten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Auf welcher Berechnungsmethode beruht die derzeit durchgeführte Überprüfung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes der Kollau? (Bitte darstellen und dabei auch die Unterschiede zur bisherigen Berechnungsmethode erläutern.)

Die bisherige Berechnung wurde mit einem eindimensionalen Modell (1D-Modell) durchgeführt. Das 1D-Modell ermittelt die Überschwemmungsgrenzen auf Grundlage von Gewässerquerschnitten. Eindimensional bedeutet in diesem Zusammenhang, dass von diesen Modellen nur eine Strömungskomponente, nämlich die in Hauptfließrichtung berechnet wird. In der Regel ist ein eindimensionales Modell für die Ermittlung der räumlichen Ausdehnung der vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgrenzen ausreichend. Die jetzige Überprüfung erfolgt mit einem zweidimensional instationären Modell (2D-Modell), welches die Lokalität der Strömung zuverlässiger berücksichtigt, die durch topographische oder bauliche Strukturen beeinflusst sein kann. Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage eines Gitternetzes. An jedem Netzknoten wird die Wasserspiegelhöhe und Geschwindigkeit ermittelt. Wegen der kleinräumlichen Struktur des Gitternetzes können nur mit einer zweidimensionalen Modellierung die in den Stellungnahmen geäußerten Angaben zu Topographie und zu Bauwerksbesonderheiten Berücksichtigung finden. Zweidimensional bedeutet, dass zusätzlich betrachtet wird, wie sich das Wasser in der überschwemmten Fläche ausbreitet. Instationär bedeutet, dass die im Gewässerverlauf unterschiedliche Breite und Tiefe genauer erfasst und das An- und Abschwellen der Hochwasserwelle berücksichtigt wird. 2D-Modelle erfassen die Gewässer und den angrenzenden Überflutungsraum noch genauer.

2. Werden die Folgen der geplanten Aufschüttung im Hagendeel 60 bei der Berechnung des Überschwemmungsgebietes der Kollau einbezogen?

Die Überprüfung berücksichtigt Vergleichsrechnungen mit und ohne geplante Aufhöhung im Hagendeel 60. Bei der eventuellen Anpassung der vorläufigen Sicherung des ÜSG Kollau aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung wird der vorliegende IST-Zustand des ÜSG verwendet. Das heißt die Aufhöhung wird nur im ÜSG dargestellt und berücksichtigt, wenn sie tatsächlich umgesetzt worden ist. Aber nach allen Berechnungen, die vorgenommen worden sind, wird die geplante Ausführung der Aufhöhung die Menge des auf dem Grundstück für Binnenhochwasser zur Verfügung stehenden Raums erhöhen.

3. Inwieweit kann durch eine verfeinerte Berechnung eine genauere Ermittlung der Wasserstände bei Hochwasser erreicht werden?

Siehe Antwort zu 1.

4. Ist der Bericht über die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des Bauvorhabens Hagendeel 60 (Projektbericht Gewässer und Hochwasserschutz Nr. 2/2014) ggf. ebenfalls Gegenstand einer Überarbeitung?

Nein. Der Projektbericht befasst sich mit einer konkreten Fragestellung, die abschließend unter den dort genannten Methoden beantwortet wurde.

5. Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Neuberechnung zu rechnen?

Voraussichtlich im 4. Quartal 2015.

6. In welcher Form sollen die Anwohnerinnen und Anwohner über die Ergebnisse informiert werden?

Alle Anwohnerinnen und Anwohner werden in angemessener Form über die Ergebnisse der Überprüfung informiert.