Bedarfsampeln an der Osterstraße

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Hannelore
Köster, Petra Löning und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)

Die Verkehrsdirektion nimmt zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

Sachverhalt
Im Zuge des Umbaus der Osterstraße wurden die Kreuzungen Osterstraße/Emillienstraße, Osterstraße/Heußweg, Osterstraße/Schwenckestraße und Osterstraße/Hellkamp mit
Bedarfsanlagen für Fußgängerübergänge ausgestattet. Da jedoch der Schriftzug „Signal kommt“ durchgängig leuchtet, ist davon auszugehen, dass die Fußgängerknöpfe bei diesen Anlagen ohne Funktion sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

Lässt sich bei den oben genannten Kreuzungen durch Betätigung des Knopfdrucks eine Grünphase für Fußgänger anfordern?
Ja, es lässt sich durch Betätigung des Knopfdrucks eine Grünphase für Fußgänger anfordern.
Falls ja: Warum leuchtet der Schriftzug „Signal kommt“ durchgängig?
Der Schriftzug „Signal kommt“ leuchtet nicht durchgängig.
Falls nein: Warum wurden die Kreuzungen mit Bedarfsanlagen für Fußgängerübergänge ausgestattet?
Im Zuge der Stadtraumerneuerung Osterstraße wurden für die in der Anfrage genannten Lichtsignalanlagen verkehrsabhängige Steuerungen eingerichtet. Der Verkehr wird in der Regel so geschaltet, dass die höher belastete Hauptrichtung, die Osterstraße, einschließlich der parallelen Fußgängerfurten solange GRÜN erhält, bis aus der Nebenrichtung GRÜN angefordert wird. Die Nebenrichtung erhält nur auf Bedarf eine Grünphase, wenn Fußgänger mittels Taster oder Fahrzeuge durch Videodetektion diese anfordern. Dadurch können mehr Verkehre (Kfz, Rad- und Fußgängerverkehr, sowie ÖPNV) den Knoten in der Hauptrichtung gleichzeitig passieren. Mit dem Einsatz einer bedarfsgerechten Ampelsteuerung verfolgen wir das Ziel eines gleichmäßigen Verkehrsflusses zur Minimierung von Emissionen in Form von Lärm und Abgasen.