Bebauungsplan Lokstedt 50, hier: Stellplätze für Besucher des Andresen-Gartens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Lokstedt 50 wurde vertraglich vereinbart, dass den Besuchern des Andresen-Gartens auf dem angrenzenden Wohnungsbaugrundstück Stellplätze zur Verfügung stehen. Vor dem Zugang zu den entsprechenden Stellplätzen befindet sich jedoch ein Tor, das laut angebrachtem Schild stets geschlossen sein soll. Für ortsfremde Besucher ist es dadurch unter Umständen nicht erkennbar, dass sich dort Besucherstellplätze befinden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Sollten die Stellplätze für die Besucher des Andresen-Gartens – im Sinne der vertraglichen Vereinbarung – deutlich als solche erkennbar gemacht werden?

Der Vertrag (§ 6 Absatz 2) enthält folgende Regelung: „Für Besucher können Stellplätze oberirdisch auf dem zukünftigen Wohnungsbaugrundstück angeordnet werden.“
Es ist nicht vertraglich geregelt, wie diese Stellplätze anzuordnen und zu kennzeichnen sind. Eine besondere Kennzeichnung kann daher durch das Bezirksamt nicht gefordert werden.
a) Falls ja: Sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen?
i.Falls ja: Welche Maßnahmen sind vorgesehen?
ii. Falls nein: Warum nicht?

Nein, siehe oben.