Bebauungspläne Lokstedt 65/Stellingen 68 sowie Lokstedt 66

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Auf Grundlage der neuen Bebauungspläne Lokstedt 65/Stellingen 68 sowie Lokstedt 66 mussten 36 Kleingartenparzellen verlagert werden, um auf den Grundstücken Wohnungsbau umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wohin wurden die Kleingartenparzellen verlagert?
Im Zusammenhang mit den städtebaulichen Vorhaben der Bebauungspläne „Lokstedt 65/Stellingen 68“ sowie „Lokstedt 66“ werden an folgenden Standorten Ersatzparzellen
hergestellt:
– Niendorfer Straße 99, Neubau von 16 Parzellen, Fertigstellung voraussichtlich 5. Juni 2019.
– Hagenbeckstraße 104-112, Neubau von 14 Parzellen, Anlage im Bau.
– Nachverdichtung des Kleingartenvereins 302 „Vereinigung Eimsbütteler Gartenfreunde von 1919 e.V.“, Hagenbeckstraße 134, Neubau von 25 Parzellen, Anlage im Bau.

2. Wurden Kleingartenvereine aufgelöst?
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., als Dachorganisation des Kleingartenwesens, kann hierzu gegebenenfalls Auskunft erteilen.

3. Haben alle betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner eine neue Parzelle in Anspruch genommen?
Wenn nein, bitte Anzahl und Gründe nennen.

Weil die Ersatzparzellen noch im Bau sind, erfolgte bislang keine Übernahme in den Hauptpachtvertrag der FHH mit dem Landesbund und daher noch keine Übernahme durch
Vereine und Parzellenpächter. Inwieweit einzelne Räumungsbetroffene freie Parzellen in anderen Kleingartenanlagen gepachtet haben, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes Eimsbüttel.

4. Welche Geldleistungen bzw. Sachleistung erhielt jeder Kleingärtner/jede Kleingärtnerin?
Darüber liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel keine Erkenntnisse vor.

5. Wurden auch Entschädigungsleistungen für die Vereinshäuser gezahlt?
Darüber liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel keine Erkenntnisse vor.

6. Gab es weitere Geldleistungen seitens des Investors/Vorhabenträgers?

Darüber liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel keine Erkenntnisse vor.