Baumrückschnitt in Lokstedt – was wusste der Bezirk?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Am 22. März wurden in Höhe der Sottorfallee 26 an zwei jahrzehntealten Lindenbäumen erhebliche Rückschnitte vorgenommen, obwohl zwischen 1. März und 1. September aus Gründen des Vogelschutzes derartige Eingriffe an Bäumen nicht vorgenommen werden dürfen. Ebenso wie bei den Bäumen in der Nachbarschaft war nicht ersichtlich, dass die Bäume wegen zu viel Totholz eine Gefahr für Passanten und den Fahrzeugverkehr darstellen könnten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Lag eine Genehmigung des Bezirksamtes Eimsbüttel für den Rückschnitt der Bäume in Höhe des Grundstücks Sottorfallee 26 auf öffentlichem Grund vor?
Nein, es lag keine Genehmigung vor.

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wer die umfangreichen Rückschnitte veranlasst hat und ob die Maßnahme im Zusammenhang mit einer bereits begonnen Baumaßnahme auf dem Grundstück Sottorfallee 26 steht?
Nein, dies wird im Rahmen des eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens ermittelt – siehe 3.

3. Sofern keine Genehmigung des Bezirksamtes für Baumarbeiten auf öffentlichem Grund erteilt worden war, welche Maßnahme wird das Bezirksamt ergreifen, um einen solchen Baumfrevel zu ahnden?
Es ist ein Ordnungswidrigkeiten- Verfahren eingeleitet worden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Anhörungen durchgeführt. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung können auf Grundlage des geltenden Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld geahndet werden.