Änderung der StVO zur Erleichterung von Tempo 30 in sensiblen Bereichen

Vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern soll künftig häufiger Tempo-30-Strecken auch auf Hauptverkehrsstraßen gelten. Bislang mussten Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden, um in komplizierten Verfahren und mit hohen Hürden die Sicherheit der besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer wiederherzustellen.

Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30. November 2016 (Bundesgesetzblatt I S. 2848-2849 Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, vom 13. Dezember 2016) soll künftig der Nachweis eines Unfallschwerpunktes nicht mehr erbracht werden müssen, damit Länder und Kommunen Tempo 30 Strecken dort einrichten können, wo ein besonderer Schutz von Kindern, Senioren oder einfach schwächeren Verkehrsteilnehmern nötig ist.

Im Bezirk Eimsbüttel wurde bereits auf einigen Straßenabschnitten vor Schulen u.a. Tempo- 30-Strecken eingeführt. Um die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, sollte dies künftig auf weitere Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßen vor allen vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern geschehen.

Petitum/Beschluss:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde zu ersuchen, dass geprüft werde, an welchen Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßen im Bezirk Eimsbüttel Schulen, Kitas, Altenheime oder Krankenhäuser die Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Tempo-30-Strecken bieten. Besonders muss dabei auf die Zuwege zu den entsprechenden Einrichtungen geachtet werden. Dort wo Kinder und Senioren Straßen überqueren müssen, um zu ihren Zieleinrichtungen zu gelangen, muss eine Prüfung auch für die direkten Zugangsstraßen erfolgen.

Weiter wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, Vertreter der zuständigen Behörde einzuladen, um im Verkehrsausschuss die Ergebnisse zu erläutern und weitere Schritte vorzustellen.

Jutta Seifert, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
Fabian Klabunde und GRÜNE-Fraktion

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