Sanierung des Hoheluftschiffs – Finanzielle Unterstützung durch die Bezirksversammlung

Das Theaterschiff Hoheluftschiff auf dem Isebek-Kanal ist ein erfolgreiches Projekt der Eimsbütteler Kinder- und Jugendkultur. In der umgebauten Getreideschute mit Platz für 99 Zuschauer werden etwa 100 Aufführungen im Jahr gezeigt. In den letzten zwölf Jahren sind rd. 180 Theaterstücke mit gut 2200 Kindern und Jugendlichen inszeniert worden.

Neben der Theaterschule Zeppelin wird das Hoheluftschiff auch für andere Projekte als Bühne genutzt So bestehen etwa Kooperationen mit dem Gymnasium Hoheluft, der Ida-Ehre Gesamtschule und dem Albrecht-Thaer Gymnasium.

Um den Spielbetrieb auf dem Schiff weiterhin zu gewährleisten, sind mehrere Sanierungsmaßnahmen notwendig, die im Jahr 2017 durchgeführt werden sollen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen werden auf ca. 315.000 € geschätzt. Zudem ist eine mögliche Kostenvarianz von 20 % nach den Grundsätzen für Kostenstabiles Bauen (Bürgerschaftsdrucksache 20/6208) zu berücksichtigen.

Die Schwimmfähigkeit des Schiffes ist zuletzt im November 2015 attestiert worden. Die Lage des Schiffes sowie der Landanschluss mit Versorgungsleitungen sollen bei den Sanierungsarbeiten unverändert bleiben.

Beschluss

Die Bezirksversammlung unterstützt die Bemühungen des Hoheluftschiff e.V., das Theaterschiff zu sanieren. Um die weiteren Planungen und die Akquise weiterer Mittel zu ermöglichen, stellt die Bezirksversammlung in Aussicht, sich bei den für das Jahr 2017 geplanten Sanierungsmaßnahmen finanziell mit bezirklichen Sondermitteln in Höhe von maximal 100.000 € zu beteiligen.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt unter der Bedingung, dass

a) der Hoheluftschiff e.V. frist- und formgerecht einen entsprechenden Sondermittelantrag beim Bezirksamt Eimsbüttel stellt,

b) die dazu vom Hoheluftschiff e.V. vorzulegende Kostenschätzung oder -berechnung nach DIN 276 einschließlich einer Kostenvarianz von 20 % nach den Grundsätzen für Kostenstabiles Bauen (Bürgerschaftsdrucksache 20/6208) die Obergrenze von 378.000 € nicht übersteigt,

c) die Gesamtfinanzierung der geplanten Sanierungsmaßnahmen gesichert ist und

d) für das Jahr 2017 ausreichend investive bezirkliche Sondermittel zur Verfügung stehen.

Für eine Bewilligung der in Aussicht gestellten Sondermittel ist eine erneute Befassung der Bezirksversammlung Eimsbüttel notwendig.

Der Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel soll dabei – im Falle des Vorliegens aller sonstigen Bedingungen – nicht vor dem Januar 2017 getroffen werden. Sollte eine Projekt-Realisierung bis Ende 2017 nicht auf den Weg gebracht sein, entscheidet die Bezirksversammlung Eimsbüttel neu.

Mechthild Führbaum, Ernst Christian Schütt, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Stefanie Könnecke, Lisa Kern und GRÜNE-Fraktion
Jutta Höflich und CDU-Fraktion

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