Grün- und Erholungsflächen im Umfeld der Fläche am Duvenacker

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Dagmar Bahr, Peter Schreiber, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Sachverhalt

Im Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen steht in § 1: „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen, von der Freien und Hansestadt Hamburg unterhalten werden und vom Senat als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht worden sind.“ Im Amtlichen Anzeiger Nr. 86 vom 01.11.2011 wurde das Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bekannt gemacht. Eine Ergänzung erfolgte im Amtlichen Anzeiger Nr. 98 vom 15.12.2015. In der Begründung zum Bebauungsplan Eidelstedt 31 wird auf Seite 12 ausgeführt: „Nach dem Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg besteht in Eidelstedt ein erhebliches Defizit an wohnungsnahen Parkanlagen.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

1. Wie groß sind die einzelnen Flächen in Eidelstedt, die im Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen aufgelistet sind? Bitte nach den Anlagearten: Spielplätze und Parkanlagen getrennt in m² einzeln auflisten.

Siehe Anlage 1.

2. Welche Maßnahmen wurden seit Feststellung des B-Plans Eidelstedt 31 am 26.09.2003 in Eidelstedt durchgeführt, um das Defizit an wohnungsnahen Parkanlagen zu verringern? Bitte einzeln auflisten.

Keine und siehe Antwort zu Frage 4.

3. In welcher Höhe wurden seit 2003 Haushaltsmittel bereitgestellt, um das o.g. Defizit in Eidelstedt zu verringern?

Siehe Antwort zu Frage 2.

4. Welchen Handlungsbedarf sieht das Bezirksamt Eimsbüttel, um das o.g. Defizit in Eidelstedt zu verringern?

Es stehen keine öffentlichen Flächen zur Verfügung, um das Defizit zu verringern.

5. Auf Seite 2381 des Amtl. Anzeigers Nr. 86 vom 01.11.2011 wird die Belegenheit Duvenacker mit der ID-Nr. 002728 als Parkanlage ausgewiesen. Handelt es sich hierbei um die Fläche am Duvenacker, die nun gem. Drs. 21/1838 vom Senat als Fläche für „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ bebaut werden soll?

Falls ja:

a. Welche Auswirkungen hätte dieser Entfall der Fläche auf das schon bestehende Defizit an Grün- und Erholungsflächen in Eidelstedt?

b. Wie bewertet das Bezirksamt Eimsbüttel die Auswirkungen?

Nein.

6. Im Amtlichen Anzeiger Nr. 86 vom 01.11.2011 wurden auch die Spielplätze aufgelistet. Welche öffentlichen Spielplätze sind im Umfeld der Fläche am Duvenacker (Statistik-Gebiet 42005 und 42014) insbesondere für kleinere Kinder vorhanden? Bitte aufgeteilt nach Statistik-Gebiet und unter Angabe der Größe und Entfernung zur Fläche am Duvenacker auflisten.

Siehe Anlage 2.

7. Wie bewertet das Bezirksamt die Versorgung der Kinder mit öffentlichen Spielplätzen in diesen Gebieten?

Die Bewertung ergibt sich aus der Anlage 2. Zugrunde gelegt werden 400 Meter Radien aus dem Landschaftsprogramm.

8. Gibt es Pläne in den genannten Gebieten weitere Spielplätze zu errichten?

Nein.

Anlagen