Förderrichtlinie »Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe«: Mittelvergabe und Zuwendungsvoraussetzungen

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Charlotte Nendza, Ines Schwarzarius und Nils Harringa (SPD-Fraktion)

Die Anfrage wird – von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) – wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Eimsbüttel am 5.10.2016 wurde die Förderrichtlinie »Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe« vorgestellt. Ziel des Programms ist es, sozialräumliche Integrationsnetzwerke aufzubauen, um Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich rechtlicher Unterbringung leben integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen. Diese Netzwerke sollen von Bezirksämtern und Flüchtlingsunterkünften in Zusammenarbeit mit Trägern gemeinsam geschaffen und ausgebaut werden.

Als Fördervoraussetzung ist in der Richtlinie das Kriterium enthalten, dass die an der Maßnahme beteiligten Unterkünfte über Schutzkonzepte für besonders schutzbedürftige Bewohner/innen verfügen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie ist das weitere Verfahren bis zur Finanzierung einzelner Projekte geplant?
Die vorliegende Förderrichtlinie wurde nach einer Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksämter Mitte Juli entsprechend der vereinbarten Änderungswünsche überarbeitet. Mit Schreiben von 23.08.16 wurden die zuständigen Fachämter der Bezirksämter gebeten, bis zum 30. September 2016 Projektanträge gemäß den Kriterien und Rahmenbedingungen der o.g. Förderrichtlinie bei der BASFI einzureichen. Bei der Abfrage wurde bewusst auf eine „Schlüsselung“ verzichtet und gebeten, bedarfsorientierte Rückmeldungen zu geben (siehe auch Antwort zu 3a).

Die in der BASFI eingegangenen Projektvorschläge wurden entsprechend der genannten Kriterien überprüft, erforderlicher Änderungsbedarf mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksämter kommuniziert.
Die Förderrichtlinie wird aktuell erneut überarbeitet. Die Vorgaben zu Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorschriften werden präzisiert. Die Bezirksämter werden im Januar 2017 informiert.

2. In welcher Höhe werden Haushaltsmittel zur Umsetzung der in der Förderrichtlinie beschriebenen Ziele bereitgestellt? (Bitte ggf. nach Jahren aufschlüsseln.)
Wenn die Planungen in vollem Umfang umgesetzt werden können, sollen – vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde – für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

3. Werden die Mittel auf die Bezirke verteilt?
a. Wenn ja, nach welchem Schlüssel und wieviel erhält der Bezirk Eimsbüttel? (Bitte ggf. nach Jahren aufschlüsseln.)
b. Wenn nein, wie erfolgt die Mittelvergabe? (Bitte möglichst ausführlich erläutern.)

zu 3, 3a und 3b:
Die Anträge wurden mit den Bezirken eingehend diskutiert und gemäß den Kriterien und Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie mit Prioritäten versehen. Da die Mittelfreigabe durch die Finanzbehörde noch nicht erfolgt ist und bisherige Planungen ggf. zu modifizieren sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zum Umfang der dem Bezirk Eimsbüttel zur Verfügung stehenden Mittel getroffen werden.

4. Wie werden die Träger, die Maßnahmen nach der o.g. Förderrichtlinie erarbeiten und durchführen können, über diese Fördermöglichkeit informiert?
Die Träger werden durch die Bezirksämter informiert, die mit Blick auf die Zielgruppe der zu erreichenden Flüchtlinge zu den in die Arbeit mit der Zielgruppe einbezogenen Trägern den direkten Kontakt haben.

5. Welche Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünfte im Bezirk Eimsbüttel haben der BASFI bereits die für etwaige Projekte im Rahmen der Förderrichtlinie notwendigen Schutzkonzepte vorgelegt?

6. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünfte im Bezirk Eimsbüttel werden aktuell noch Schutzkonzepte erarbeitet?
zu 5 und 6:
Die Träger haben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) für alle von ihnen betriebenen Einrichtungen (Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte) fristgerecht zum 31. August 2016 einrichtungsspezifische Schutzkonzepte vorgelegt. Es handelt sich um folgende Träger:
– f & w,
– Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V.,
– ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH,
– Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
– Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V.,
– AWO Hamburg – Gesellschaft für Bildung, Integration und Beratung gGmbH.
Die Standorte der Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte sind hier aufgeführt: http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/

7. Anfang Juni hatte die BASFI erklärt, dass ein Musterschutzkonzept erarbeitet werde. Ist dieses bereits fertiggestellt? Wenn ja, wurde es den Unterkünften als Grundlage zur Verfügung gestellt?
Auf der Grundlage der qualitativen Mindestanforderungen an ein Schutzkonzept (siehe Drs. 21/4174) hat die BASFI ein standardisiertes Muster-Schutzkonzept für alle Unterbringungsarten (ZEA, EA sowie örU) erarbeitet und mit den Betreibern der Unterkünfte abgestimmt. Auf dieser Basis wurden die einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte der BASFI vorgelegt. Das Muster-Schutzkonzept ist zu finden unter folgendem Link: http://www.hamburg.de/fluechtlinge/7040758/gewaltschutz-einrichtungen/. Es ist die verbindliche Vorlage auch für künftig in Betrieb zu nehmende Einrichtungen.

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