Bebauungsplan Eidelstedt 75 (Duvenacker)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Peter Schreiber (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

Der Bezirk plant im Bereich Duvenacker den Bebauungsplan Eidelstedt 75 zu erarbeiten, weil auf dem Flurstück 6118 Wohnungsbauten errichtet werden sollen. Die jetzige Ausweisung für das Grundstück gemäß Baustufenplan lautet „Außengebiet Landschaftsschutz“. Zurzeit ist die Fläche an einen Bauern zum Rübenanbau verpachtet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wurde der Pachtvertrag für das Flurstück 6118 mit dem Bauer bereits gekündigt bzw. aufgelöst?

Ja.

2. Wurde dem Bauer bereits eine andere Fläche für den Rübenanbau zur Verfügung gestellt bzw. wurde bereits ein neuer Pachtvertrag unterschrieben? Wenn ja, für welche Fläche? Bitte die genaue Flurstückbezeichnung, Gemarkung und die baurechtliche Ausweisung für das Grundstück angeben.

Nach Kenntnis des Bezirksamtes besteht ein neuer Vertrag. Die ca. 2 ha große Ersatzfläche liegt östlich der Eidelstedter Dorfstraße und nördlich des Ollowegs und umfasst Teile der Flurstücke 1175 und 1419 in der Gemarkung Eidelstedt. Die Pachtfläche liegt innerhalb des Bebauungsplans Eidelstedt 31 und ist in ihrem westlichen Teilbereich festgesetzt als Grünfläche „Parkanlage“ und in ihrem östlichen Teilbereich als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

3. In der Planabgrenzung des B-Planentwurfs Eidelstedt 75 wurden die Grundstücke im Dreieck Rungwisch/Niendorfer Gehege bis zur Autobahn A 7 nicht mit in die Planungen aufgenommen. Warum nicht?

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde das zentrale, neu zu bebauende Flurstück 6118 und die unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücke mit Bestandsgebäuden an den Straßen „Duvenacker“ und „Niendorfer Gehege“ sowie der nördlich gelegenen bestehende Bolzplatz aufgenommen. Für die weiter östlich gelegenen Grundstücke an der nördlichen Straßenseite „Niendorfer Gehege“ wird kein Planungsbedarf gesehen.